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Hier finden Sie Tipps, Empfehlungen und Wissenswertes über ökofaire Mobilität.
Die Kirchengemeinde kann z. B. regelmäßig einen Fahrradgottes-dienst durchführen.
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Bei Veranstaltungen in der Kirchengemeinde kann für die Anreise mit klimafreundlichen Verkehrsmitteln und Fahrgemeinschaften geworben werden.
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STADTRADELN: Über einen begrenzten Zeitraum werden im Rahmen eines Wettbewerbs inner-halb einer Kommune in Teams Fahrradkilometer gezählt. Die Aktion regt spielerisch zum Fahrradfahren an.
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Installation von Fahrradabstellanlagen
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Mitnahmeentschädigung: Die Mitnahme von Kolleg*innen auf Dienstfahren im eigenen Auto kann innerhalb der Nordkirche mit einer Mitnahmeentschädigung von fünf Cent pro Kilometer und Person abgerechnet werden. _______________________________________________
Das Bundesreisekostengesetz sieht vor: Benutzen Dienstreisende mindestens vier Mal innerhalb eines Monats ein Fahrrad (zurückgelegte Einzelstrecken), wird als Wegstreckenentschädigung für jeden Monat ein Betrag in Höhe von fünf Euro gewährt.